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Rechtliche Grundlagen
Elektromobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle. Seit dem 01. September 2002 lautet die Definition des Krankenfahrstuhl (gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 FeVändV)
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Elektromobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle. Seit dem 01. September 2002 lautet die Definition des Krankenfahrstuhl (gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 FeVändV)
