Aktuelle Neuigkeiten
Elektromobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle. Seit dem 01. September 2002 lautet die Definition des Krankenfahrstuhl (gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 FeVändV)
2p9klv
Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springenElektromobile fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Krankenfahrstühle. Seit dem 01. September 2002 lautet die Definition des Krankenfahrstuhl (gemäß §4 Abs. 1 Satz 2 FeVändV)